Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Unternehmen und Selbständige sollen so möglichst unbeschadet durch die Krise kommen. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer können seit 23. März 2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Viele Unternehmen spürten bereits die Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit, die Unterbrechung von Lieferketten wirkt sich in fast allen Branchen aus. Die Nachfrage geht zurück. Die Anzahl der Betriebe die Kurzarbeitergeld beantragt haben stellt jede Prognose der Bundesregierung in den Schatten. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen weitere Einbußen mit sich.
Auf Bundesebene gilt: Die KfW weitete ihre Liquiditätshilfen aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Das gilt auch für Unternehmen, die krisenbedingt bereits in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Ziel der Förderung ist es, eine Insolvenzwelle durch das Coronavirus zu verhindern. Besonders von der Epidemie betroffene Unternehmen sollen solvent bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden. Dazu müssen sie liquide bleiben.
Die Liquidität wird durch KfW Kredite gesichert. Eine Vielzahl von Unternehmen fallen trotzdem aus dem Rahmen der KfW Corona-Förderbedingungen. Wir haben diverse Unternehmen bei der Beantragung von Liquidität als externe Unternehmensberatung Mainz unterstützt. Wir erstellen Finanzpläne und diverse Prognosen für die nächsten 18 Monaten und befinden uns mit unseren Partnern und Kunden im ständigen Informationsaustausch.
Wie geht es nach der Aufhebung der Einschränkungen weiter? Lassen Sie uns in einem Dialog treten!